Wir kennen es alle, das Kfz-Zeichen. Das Kraftfahrzeugkennzeichen, das auch Nummernschild genannt wird, ist auf jedem Auto vorhanden. Ohne es wären Autoinhaber nicht berechtigt, auf öffentlichen Straßen zu fahren. Das Nummernschild wird, bei einem Autokauf, bei einer Zulassungsstelle beantragt. Hier kann man auch sein Wunschkennzeichen beantragen, wenn man eine bestimmte Kombination wünscht. Dieses wird ausgestellt und ist bundesweit das Einzige mit dieser Kombination. Hier kann man auch ein Saisonkennzeichen beantragen. Das Saisonkennzeichen gilt nur für eine bestimmte Zeit im Jahr. Zum Beispiel haben Sie ein Wohnmobil, das sie nur im Sommer gebrauchen. Ab Juli können sie bis August mit diesem Wohnmobil fahren und müssen es nicht jedes Jahr neu an- und abmelden. Auch auf ein Kurzzeitkennzeichen kann ein Antrag gestellt werden. Bei Probefahrten von einer Woche zum Beispiel kann für ein Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
Die ersten, primitiven Kennzeichnungen fand man auf römischen Streitwagen. Erste Schilder gab es im 17. Jahrhundert, als man in England verordnete Kutschen mit Tafeln und einer Nummer darauf auszustatten. Man wollte die Fahrerflucht eingrenzen und die Schuldigen identifizieren. Seit 1907 gab es im Deutschen Reich ein einheitliches System, wonach Kraftfahrzeuge mit einem Schild mit einer Identifikationsnummer darauf, fahren dürfen. Mit den Jahren schlossen sich viele Länder einem solchen System an.
Ein Kfz-Zeichen besteht aus einer Zahlenkombination und einer Buchstabenkombination. Zwei Plaketten, die einer eine Prüfplakette und die andere einer Zulassungsplakette, sind ebenfalls dabei. Je nach dem aus welchem Land man kommt gibt es das Europazeichen und der Abkürzungszeichen des Landes (z.B. D für Deutschland). Das Nummernschild kann hinten, oder je nach dem, auch vorne am Wagen angebracht werden. Früher wurden die Schilder festgeschraubt doch das wurde durch eine neue Halterung für Kennzeichen ersetzt. Die Nummernschildhalterung vereinfacht das Anbringen des Kennzeichens.