Saisonkennzeichen

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Sie möchten ihr Fahrzeug nicht im Winter bewegen? Wieso dann auch zahlen? Saisonkennzeichen bieten Ihnen die Möglichkeit bares Geld, Zeit und Verwaltungsaufwand zu sparen.

Es gibt allerdings auch einige Dinge, die es zu beachten gilt. Das Saisonkennzeichen kann für minimal zwei und maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Dies ist auch der große Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen, welches zum einmaligen Gebrauch, z.B. für eine Überführungsfahrt gedacht ist. Sie können den Zeitraum der Gültigkeit auf der rechten Seite des Nummernschilds sehen. Im oberen Bereich befindet sich das Datum des Beginns, analog dazu befindet sich das Ablaufdatum im unteren Bereich. Ebenfalls erfolgt eine Eintragung zum Gültigkeitszeitraum in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, bzw. dem Fahrzeugschein. Ein Saisonkennzeichen ist nicht mit einem Oldtimerkennzeichen kombinierbar. Die Größe des Kennzeichens unterscheidet sich nicht von der eines normalen Kennzeichens und ist so problemlos an den normalen Nummernschildhalter zu installieren. Ihr Fahrzeug darf nur während des angemeldeten Zeitraums betrieben und auf öffentlichen Plätzen abgestellt werden. Zum Beantragen eines Saisonkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Nicht-Eu-Bürgern ist eine gültige Aufenthaltserlaubnis notwendig
  • Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2, bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • evB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung
  • Prüfberichte über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Kennzeichenschilder, sofern das KFZ/Krad nicht außer Betrieb ist

Um später an Ihrem Fahrzeug nicht nur ein Saison-, sondern auch Ihr Wunschkennzeichen zu haben, müssen Sie dieses gesondert bei der Zulassungsstelle beantragen. Oft lässt sich hier die Verfügbarkeit des Wunschkennzeichens online überprüfen. Viele Versicherungen bieten besonders günstige Tarife für saisonal angemeldete Fahrzeuge an. So lässt sich doppelt sparen indem Sie sich die Kraftfahrzeugsteuer für die Monate in denen Sie das Fahrzeug nicht angemeldet haben auch nicht zahlen müssen und noch einen preiswerteren Tarif bei Ihrer Versicherung wahrnehmen können.